Häufige Fragen zur Hinweisgeber-Meldestelle
Grundlagen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Whistleblower – auf Deutsch Hinweisgeber – sind Personen, die im beruflichen Umfeld auf Rechtsverstöße aufmerksam machen. Dazu zählen nicht nur Angestellte, sondern auch Praktikanten, Werkstudierende, Bewerber, Lieferanten, Gesellschafter und sogar bereits ausgeschiedene Mitarbeitende.
Das Hinweisgeberschutzgesetz – auch Whistleblower-Gesetz genannt – schützt Menschen, die im beruflichen Kontext auf Missstände wie Korruption, Datenschutzverstöße oder andere Gesetzesbrüche hinweisen. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) um und verpflichtet viele Unternehmen und Behörden, eine interne Meldestelle einzurichten. In Kraft ist es seit dem 2. Juli 2023.
Eine Meldestelle ist eine interne oder externe Einrichtung, über die Beschäftigte sicher und vertraulich Hinweise auf Fehlverhalten abgeben können. Sie muss schriftlich und mündlich erreichbar sein – auf Wunsch der hinweisgebenden Person auch in einem persönlichen Gespräch.
Gemeldet werden können Straftaten (z. B. Diebstahl, Betrug, Korruption, Bestechung), Ordnungswidrigkeiten (etwa gegen Arbeitsrecht, Arbeitsschutz oder Datenschutz), Verstöße gegen EU-Recht und nationale Gesetze sowie Verhalten, das dem Unternehmen schadet.
Pflicht, Fristen & Umsetzung
Grundsätzlich ab 50 Beschäftigten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, Unternehmen ab 250 Beschäftigten bereits seit dem 02.07.2023. Finanzunternehmen, geldwäscherechtlich verpflichtete Unternehmen und Kommunen sind unabhängig von der Beschäftigtenzahl betroffen. Kostenlose HinSchG-Prüfung
Den Eingang einer Meldung muss die Meldestelle innerhalb von 7 Tagen bestätigen. Innerhalb von 3 Monaten muss sie der hinweisgebenden Person eine Rückmeldung über ergriffene oder geplante Maßnahmen geben. Jeder Vorgang ist datenschutzkonform zu dokumentieren und in der Regel drei Jahre nach Abschluss zu löschen.
In der Regel in wenigen Tagen. Wir richten Ihren Meldekanal ohne IT-Projekt und ohne lange Vorlaufzeit ein – als externe Meldestelle bei uns oder als interne Plattform (PaaS) in Ihrem Haus.
Risiken & Bußgelder
Wer keine Meldestelle einrichtet oder betreibt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 20.000 €. Bei Behinderung einer Meldung, Repressalien gegen Hinweisgeber oder einem Bruch der Vertraulichkeit drohen bis zu 50.000 €. Für Unternehmen als juristische Personen kann sich die Geldbuße über § 30 OWiG auf bis zu 500.000 € erhöhen.
Neben dem Bußgeld drohen persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung bei verletzter Aufsichtspflicht (§ 130 OWiG), Reputationsschäden durch öffentlich gewordene Missstände, Vertrauensverlust in der Belegschaft sowie zivilrechtliche Klagen durch Hinweisgeber oder Dritte.
Anonymität & Schutz
Ja. Meldestellen sollen auch anonym eingehende Hinweise bearbeiten (§ 16 HinSchG). Eine zwingende Pflicht, anonyme Meldekanäle technisch bereitzustellen, besteht zwar nicht – die Möglichkeit ist aber gesetzlich vorgesehen und dringend empfehlenswert, weil sie die Aufklärungsrate deutlich erhöht. Unsere Plattform ermöglicht anonyme Hinweise ohne versteckte Metadaten.
Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligung, Kündigung oder Diskriminierung geschützt, solange die Meldung in gutem Glauben erfolgt. Es gilt eine Beweislastumkehr: Erleidet eine hinweisgebende Person einen Nachteil, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dieser nicht mit der Meldung zusammenhängt.
Die Identität der hinweisgebenden Person darf nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung offengelegt werden (§ 8 HinSchG). Alle Meldungen werden verschlüsselt übertragen und DSGVO-konform verarbeitet.
Unsere Lösungen
Ja, das ist ausdrücklich zulässig. Sie können den Betrieb der Meldestelle an einen unabhängigen Dienstleister übertragen. Die Pflicht, einen gemeldeten Verstoß tatsächlich abzustellen, bleibt aber bei Ihrem Unternehmen. Mehr zum Outsourcing-Modell
Bei der externen Meldestelle (Outsourcing) übernehmen wir den kompletten Betrieb inklusive Bearbeitung jedes Hinweises – ideal für Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung. Bei der internen Plattform (PaaS) behalten Sie die Fallbearbeitung im eigenen Haus und nutzen dafür unsere Software. Lösungen vergleichen
Nein, vorgeschrieben ist sie nicht – aber dringend empfohlen. Eine digitale Plattform erleichtert die vertrauliche, dokumentierte und fristgerechte Bearbeitung von Meldungen erheblich, gerade bei anonymen Hinweisen.
Eine rechtssichere Meldestelle gibt es bei uns ab 24,90 € pro Monat, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Es gibt keine versteckten Kosten. Alle Tarife ansehen
Unsere Whistleblower-Software ist in Deutschland entwickelt und wird in Deutschland gehostet. Die Datenübertragung ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt und erfüllt die Anforderungen der DSGVO.
