Ihre digitale Meldestelle für das Whistleblower-Gesetz

Einführung in das Whistleblower-Gesetz
Wissenswertes zur Gesetzgebung
Das Whistleblower-Gesetz betrifft nicht nur die rechtlichen Pflichten von Unternehmen, sondern auch ihre Unternehmenswerte. Es schafft Vertrauen und bietet gleichzeitig Schutz – für Hinweisgeber wie auch für das Unternehmen selbst. Deshalb ist es aus Sicht der Unternehmensführung wichtig, sich mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vertraut zu machen und die dafür notwendigen Vorkehrungen zu treffen - gemeinsam mit uns.
Welche Unternehmen sind vom HinSchG betroffen?
- Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine Umsetzungspflicht seit dem 17. 12.2023
- Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden haben eine Umsetzungspflicht seit dem 02.07.2023
- Unternehmen aus dem Finanzsektor, Kommunen sowie Unternehmen, die geldwäscherechtlich verpflichtet sind, unabhängig der Mitarbeiterzahl
- Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Gesetzgebung betroffen
Welche Arten von Verstößen können gemeldet werden?
- Strafbare Handlungen wie Diebstahl, Betrug, Bestechung oder Körperverletzung
- Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen das Arbeitsrecht oder gegen den Datenschutz
- Verstöße gegen EU-Recht & nationales Umsetzungsgesetz
- Verstöße gegen das Unternehmensinteresse
Was sind Grundpflichten für Unternehmen?
- Einrichtung einer sicheren, unabhängigen internen Hinweisgeber Meldestelle
- Gewährleistung von Anonymität, Vertraulichkeit & Datenschutz
- Fristgerechte Rückmeldungen an Hinweisgebende
- Sorgfältige Dokumentation des gesamten Prozesses
Welche Risiken bestehen bei Nichtumsetzung?
- Rechtsfolgen wie Ordnungswidrigkeiten
mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro - Bei schwerwiegenden Verstößen oder bei Verhinderung einer Meldung können Strafen bis zu 1.000.000 Euro resultieren
- Imageverlust durch negative Presse wegen öffentlich gewordener Missstände
- Mitarbeiterfluktuation wegen Verlust von Vertrauen und Loyalität
- Rechtliche Risiken aufgrund von Klagen durch Whistleblower oder Dritte


Ihre gesetzlichen Pflichten als Unternehmen & Geschäftsführung
Als Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden tragen Sie die Verantwortung, die Vorgaben des Whistleblower-Gesetzes rechtzeitig und vollständig umzusetzen. Ein sicher betriebene, interne Hinweisgeber-Meldestelle schützt nicht nur die hinweisgebende Person, sondern auch Ihr Unternehmen. Denn einerseits vermeiden Sie Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Aufsichtsorgane, andererseits erkennen Sie gleichermaßen frühzeitig Regelverstöße – bevor sie öffentlich oder strafrechtlich relevant werden.
Warum Sie mit uns auf der (rechts-)sicheren Seite sind
Wir sind spezialisiert auf den Betrieb sowie den Aufbau interner und externer Hinweisgeber-Meldestellen & -Systeme für Unternehmen aller Größen. Unsere Expertise basiert auf fundierten Schulungen von führenden Compliance-ExpertInnen, juristischen BeraterInnen und realen Fallbeispielen. Damit garantieren wir eine gesetzeskonforme, faire und vertrauliche Hinweisbearbeitung – vom Eingang bis zur Aufklärung. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.
Garantierte Rechtskonformität
Wir stellen sicher, dass Ihre Whistleblower-Meldestelle vollständig den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der DSGVO entspricht – geprüft und dokumentiert.
Vertraulichkeit & Neutralität
Als Ihr externer Compliance-Partner agieren wir unabhängig und unparteiisch, was unter anderem das Vertrauen von Hinweisgebern erhöht – interne Interessenkonflikte werden vermieden.
Anonyme Hinweisabgabe
Unser Hinweisgebersystem ermöglicht die Abgabe sicherer, anonymer Hinweise – ohne Rückverfolgung. Dadurch wird die Aufklärungsrate deutlich erhöht.
Hinweisabgabe 24/7 möglich
Die Hinweisabgabe ist über unser digitales Whistleblower-System jederzeit möglich – rund um die Uhr. Das hat sich insbesondere für internationale Unternehmen sowie für Schichtbetriebe als wirksam erwiesen.
Entlastung der internen Ressourcen
Je nach gewähltem Hinweisgeber-Modell sparen Sie Zeit und Personalaufwand. Denn wir können den vollständigen Betrieb der Meldestelle inkl. Fristenmanagement, Dokumentation und Kommunikation übernehmen.
Sichere technische & ISO-zertifizierte Plattform
Wir bieten eine verschlüsselte, ISO/DSGVO-konforme Hinweisgeberplattform mit Hosting in Deutschland – inklusive revisionssicherer Dokumentation.
Unterstützung bei internen Maßnahmen & Kommunikation
Wir helfen nicht nur beim Aufbau der Plattform oder beim Hinweismanagement, sondern auch bei der richtigen internen Reaktion – inkl. Handlungsempfehlungen und Mustertexten.
Kostengünstige Meldestellen-Lösungen
Unsere Leistungspakete (Outsourcing- oder PaaS-Modell) sind nicht nur kostengünstig, sondern klar kalkulierbar, skalierbar und auf Ihre Unternehmensgröße zugeschnitten – ohne versteckte Zusatzkosten.
Wichtige Zahlen & Fakten zum EU-Whistleblower-Gesetz
Mitarbeiter im Unternehmen
Ende der Übergangsfrist
Strafe bei Nichtumsetzung
anonyme Hinweisgeber

Outsourcing der Whistleblower-Meldestelle oder eigene Plattform betreiben?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Einrichtung einer sicheren Hinweisgeber-Meldestelle. Dabei gibt es zwei Wege, die Anforderungen zu erfüllen – ohne überflüssigen Aufwand und ohne rechtliche Risiken: Mit unserer ausgelagerten Meldestelle (Lösung 1) übernehmen wir den kompletten Betrieb und die Fallbearbeitung für Sie. Mit unserer eigenen Hinweisgeberplattform (Lösung 2 – PaaS) betreiben Sie die Meldestelle intern, während wir Ihnen die sichere Technologie bereitstellen.
Lösung 1: Outsourcing der Meldestelle
- Betrieb: Vollständig durch uns
- Bearbeitung der Hinweise: Durch unsere Compliance-Experten
- Interner Aufwand: Minimal (nur Berichtsentgegennahme)
- Kontrolle über Daten: Bei uns; DSGVO-konform gehostet
- Flexibilität: Standardisierte, effiziente Prozesse
- Implementierungszeit: 1-3 Werktage
- Ideal für: Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung
- Kostenmodell: Monatliche o. jährliche Pauschale
Lösung 2: Eigene Hinweisgeber-Plattform (PaaS)
- Betrieb: Intern durch Ihre geschulten Mitarbeitenden
- Bearbeitung der Hinweise: Durch Ihre Compliance-Abteilung
- Interner Aufwand: Gering bis mittel, je nach Menge der eingehenden Hinweise
- Kontrolle über Daten: Vollständig bei Ihnen
- Flexibilität: Individuell anpassbar an interne Abläufe
- Implementierungszeit: 3-7 Werktage
- Ideal für: Unternehmen mit interner Compliance-Struktur
- Kostenmodell: Einrichtungsgebühr + Lizenzgebühr
Ihre Meldestelle in nur 5 Minuten buchen - und schon in wenigen Tagen betriebsbereit für eine schnelle, rechtliche Absicherung
Registrierung
Buchen Sie direkt hier über unsere Webseite den zu Ihrer Unternehmensgröße passenden Tarif oder die eigene, interne Plattformlösung als PaaS-Modell.
Zur TarifübersichtEinrichtung & Integration
Nach erfolgreicher Buchung beginnen wir mit der digitalen Errichtung Ihrer Meldestelle - entweder direkt bei uns oder bei Ihnen intern - je nach Modellvariante.
Zur TarifübersichtBetrieb & Betreuung
Unser Compliance-Team unterstützt Sie sowohl technisch als auch inhaltlich kompetent bei der Nutzung und beim Betrieb Ihrer Meldestelle - und steht Ihnen bei Fragen zur Seite.
Zur TarifübersichtPaaS-Modell: Interne Hinweisgeber-Meldestelle mit unserer digitalen Plattformlösung
Interne Meldestellen-Plattformlösung (PaaS)
Lizenzgebühren für das Hosting und die Bereitstellung Ihrer eigenen, internen Whistleblower-Plattform als PaaS-Modell; zzgl. 990 EUR einmaliger Einrichtungsgebühr inkl. Onboarding
- Nahtlos integriertes Portal
- Vollständige Erfüllung des HinSchG
- Sicheres Online-Meldesystem
- Option für anonymisierte Meldungen
- Individuelle Webadresse / Domain
- Anpassbares Design
- Fertige Dokumentenvorlagen
- Datei-Upload & Sprachaufnahmen
- Mehrsprachige Benutzeroberfläche
- Verschlüsselter Kommunikationskanal
- Integriertes Fristenmanagement
*monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
E-Learning "Compliance & Whistleblowing"
Unser E-Learning zum Thema "Compliance & Whistleblowing" hat zum Ziel, ein tiefgreifendes Bewusstsein für unternehmensinterne Werte, Richtlinien und gesetzliche Vorgaben zu schaffen.
- Praxisorientiertes, fundiertes Wissen
- Ortsunabhängiges, digitales Lernen
- Schutz vor Haftungsrisiken
- Stärkung der Unternehmenskultur
- Rechtssicherheit im Arbeitsalltag
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden
- Erfüllung der HinSchG-Normen
- Für alle MitarbeiterInnen geeignet
Das E-Learning-Modul richtet sich ausschließlich an bestehende KundInnen, die bereits eine Meldestellen-Lösung über uns erworben haben.
E-Learning "Datenschutz im Unternehmen"
Unser E-Learning zum Thema "Datenschutz" vermittelt ein solides Verständnis für gesetzliche Datenschutzanforderungen und deren Umsetzung im Arbeitsalltag.
- Praxisorientiertes, fundiertes Wissen
- Ortsunabhängiges, digitales Lernen
- Schutz vor Haftungsrisiken
- Stärkung der Unternehmenskultur
- Rechtssicherheit im Arbeitsalltag
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden
- Erfüllung der HinSchG-Normen
- Für alle MitarbeiterInnen geeignet
Das E-Learning-Modul richtet sich ausschließlich an bestehende KundInnen, die bereits eine Meldestellen-Lösung über uns erworben haben.
E-Learning "Informationssicherheit"
Unser E-Learning zum Thema "Informationssicherheit" verfolgt das Ziel, den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Daten zu fördern, um Risiken wie Datenverlust zu minimieren.
- Praxisorientiertes, fundiertes Wissen
- Ortsunabhängiges, digitales Lernen
- Schutz vor Haftungsrisiken
- Stärkung der Unternehmenskultur
- Rechtssicherheit im Arbeitsalltag
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden
- Erfüllung der HinSchG-Normen
- Für alle MitarbeiterInnen geeignet
Das E-Learning-Modul richtet sich ausschließlich an bestehende KundInnen, die bereits eine Meldestellen-Lösung über uns erworben haben.
E-Learning "Künstliche Intelligenz (KI)"
Unser E-Learning "Künstliche Intelligenz (KI)" hat das Ziel, ein grundlegendes Verständnis für KI zu schaffen, Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen und den verantwortungsvollen Einsatz im Unternehmenskontext sicherzustellen.
- Praxisorientiertes, fundiertes Wissen
- Ortsunabhängiges, digitales Lernen
- Schutz vor Haftungsrisiken
- Stärkung der Unternehmenskultur
- Rechtssicherheit im Arbeitsalltag
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden
- Erfüllung der HinSchG-Normen
- Für alle MitarbeiterInnen geeignet
Das E-Learning-Modul richtet sich ausschließlich an bestehende KundInnen, die bereits eine Meldestellen-Lösung über uns erworben haben.
Individuelle Meldestellen-Plattformlösung (PaaS)
Lizenzierung, Hosting & Bereitstellung einer eigenen, internen Whistleblower-Plattform als PaaS-Modell unter Berücksichtigung individueller Vorgaben & Wünsche, angepasst an Ihr Unternehmensumfeld
Outsourcing-Modell: Externe Hinweisgeber-Meldestelle inkl. Fallbearbeitung
Externe Meldestelle für Unternehmen mit 1-49 Beschäftigten
Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 1-49 Mitarbeitenden
- Vollständige Auslagerung
- Rechtskonforme Betreuung
- Dokumentation & Aufbewahrung
- Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
- Erstellung von Richtlinien & Policies
- Hinweisabgabe 24/7 möglich
- Deutscher Serverstandort
- Kostengünstige Lösung
*monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Externe Meldestelle für Unternehmen mit 50-99 Beschäftigten
Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 50-99 Mitarbeitenden
- Vollständige Auslagerung
- Rechtskonforme Betreuung
- Dokumentation & Aufbewahrung
- Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
- Erstellung von Richtlinien & Policies
- Hinweisabgabe 24/7 möglich
- Deutscher Serverstandort
- Kostengünstige Lösung
*monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Externe Meldestelle für Unternehmen mit 100-249 Beschäftigten
Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 100-249 Mitarbeitenden
- Vollständige Auslagerung
- Rechtskonforme Betreuung
- Dokumentation & Aufbewahrung
- Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
- Erstellung von Richtlinien & Policies
- Hinweisabgabe 24/7 möglich
- Deutscher Serverstandort
- Kostengünstige Lösung
*monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Externe Meldestelle für Unternehmen mit 250-499 Beschäftigten
Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 250-499 Mitarbeitenden
- Vollständige Auslagerung
- Rechtskonforme Betreuung
- Dokumentation & Aufbewahrung
- Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
- Erstellung von Richtlinien & Policies
- Hinweisabgabe 24/7 möglich
- Deutscher Serverstandort
- Kostengünstige Lösung
*monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Externe Meldestelle für Unternehmen mit 500-1000 Beschäftigten
Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 500-1000 Mitarbeitenden
- Vollständige Auslagerung
- Rechtskonforme Betreuung
- Dokumentation & Aufbewahrung
- Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
- Erstellung von Richtlinien & Policies
- Hinweisabgabe 24/7 möglich
- Deutscher Serverstandort
- Kostengünstige Lösung
*monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Externe Meldestelle für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten
Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von über 1000 Mitarbeitenden
Externe Meldestelle für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern
Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern
Wissenswertes zur Whistleblower-Meldestelle
Whistleblower bzw. Hinweisgeber sind Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über rechtswidriges Verhalten melden. Dazu zählen Arbeitnehmer, Selbstständige, Praktikanten, Bewerber, Lieferanten oder ehemalige Mitarbeitende.
Das Whistleblower-Gesetz, auch als Hinweisgeberschutzgesetz bekannt, ist ein deutsches Gesetz, das Personen schützt, die im beruflichen Kontext auf Missstände wie Korruption, Datenschutzverstöße oder andere Gesetzesbrüche hinweisen. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und verpflichtet viele Unternehmen und Behörden zur Einrichtung einer internen Meldestelle.
Eine Hinweisgeber-Meldestelle ist eine interne oder externe Einrichtung, über die Beschäftigte sicher und vertraulich Hinweise auf Fehlverhalten abgeben können. Sie kann telefonisch, schriftlich, digital oder persönlich erreichbar sein. Unternehmen haben zwei Möglichkeiten:
- durch Compliance-Abteilung, Datenschutzbeauftragte oder interne Systeme
- über spezialisierte Anbieter mit datenschutzkonformen Whistleblower-Systemen
Ja. Das Gesetz erlaubt auch anonyme Hinweise, wenn die Meldestelle technisch und organisatorisch entsprechend aufgestellt ist. Die Bearbeitung anonymer Meldungen ist jedoch nicht verpflichtend – sie ist aber dringend empfehlenswert.
Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligung, Kündigung oder Diskriminierung geschützt. Arbeitgeber dürfen keine Repressalien ergreifen, solange die Meldung in gutem Glauben erfolgt.
Nein, aber sie ist empfohlen. Eine digitale Plattform erleichtert die vertrauliche und dokumentierte Bearbeitung von Meldungen – insbesondere bei anonymen Hinweisen.