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Die Missachtung des HinSchG kann zu Strafen i. H. v. 50.000€ führen

HinSchG Meldungen - Whistleblower-Meldestelle HinSchG Meldungen - Whistleblower-Meldestelle

  • HinSchG
  • Gesetz
  • Lösungen
    PaaS-Modell

    Wir richten einen digitalen Meldekanal bei Ihnen im Unternehmen ein mit unserer modernen Plattform-Lösung.

    Outsourcing-Modell

    Wir übernehmen als externer Dienstleister den Betrieb Ihres Meldekanals & lagern ihn zu uns aus.

    E-Learning-Module

    Wir bieten verschiedene E-Learning-Workshops an, damit Sie Ihr "Compliance" Wissen weiter vertiefen können.

    Individuelle Lösung gewünscht?

    Sie haben Fragen zu unseren Hinweisgeber-Meldestellen-Lösungen? Kein Problem!

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Hinweisgeber-Meldestelle (HinSchG)

Ihre digitale Meldestelle für das Whistleblower-Gesetz

Als Compliance-Partner betreuen wir Ihr Unternehmen im Hinblick auf die nach HinSchG verpflichtende Hinweisgeber-Meldestelle - ob beim Outsourcing der Meldestelle zu uns inkl. Fallbearbeitung oder bei der Errichtung Ihrer eigenen, internen Whistleblower-Plattform als PaaS-Modell. Wir sorgen für eine professionelle, rechtskonforme & benutzerfreundliche Umsetzung Ihres Meldekanals. Die Nichtumsetzung der Whistleblower-Richtlinie wird für betroffene Unternehmen mit Bußgeldern ab 50.000 € geahndet.
Rechtskonform & sicher
Vertrauenswürdig & anonym
Schnelle Implementierung
Jetzt Meldestelle errichten Zum Gesetzestext
Strafen bis zu 50.000 EUR

Einführung in das Whistleblower-Gesetz

Verantwortungsvolle Unternehmensführung beginnt dort, wo Risiken erkannt und angegangen werden, bevor sie Schaden anrichten. Mit dem neuen Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG), auch als Whistleblower Gesetz oder Whistleblower Richtlinie bekannt, stehen Unternehmen vor der Pflicht, interne Hinweisgebersysteme einzuführen. Die Gesetzgebung wurde verabschiedet, um einen einheitlichen und wirksamen Schutz für Personen zu schaffen, die im beruflichen Umfeld auf Rechtsverstöße aufmerksam machen – sogenannte Whistleblower. Das können Arbeitnehmende, Praktikanten, Werkstudenten, Gesellschafter, Lieferanten, aber auch bereits gekündigte Mitarbeitende oder erst vor Arbeitsbeginn stehende Mitarbeitende sein. Hintergrund ist die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937), die alle Mitgliedstaaten verpflichtet hat, nationale Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern zu etablieren. Bei der Gesetzgebung geht es um die Stärkung von Transparenz, Integrität und Rechtskonformität in Unternehmen und Organisationen sowie um die Aufdeckung von internen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder anderen Regelverstoßen. Als anwaltlich geprüfter Compliance-Partner für das Hinweisgeberschutzgesetz nehmen wir Ihnen die komplexe Aufgabe eines Meldekanals ab. Hierbei bieten wir zwei leistungsstarke Lösungen: Entweder übernehmen wir als externer Dienstleister die komplette Meldestelle für Sie – inklusive Bearbeitung eingehender Hinweise. Oder Sie betreiben Ihre Hinweisgeber-Meldestelle selbst mit unserer modernen, digitalen Plattformlösung (PaaS). Wir gewährleisten maximale Flexibilität, höchste Sicherheit & 100 % DSGVO-Konformität.
Hinweisgeber-Meldestelle

Wissenswertes zur Gesetzgebung

Das Whistleblower-Gesetz betrifft nicht nur die rechtlichen Pflichten von Unternehmen, sondern auch ihre Unternehmenswerte. Es schafft Vertrauen und bietet gleichzeitig Schutz – für Hinweisgeber wie auch für das Unternehmen selbst. Deshalb ist es aus Sicht der Unternehmensführung wichtig, sich mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vertraut zu machen und die dafür notwendigen Vorkehrungen zu treffen - gemeinsam mit uns.

Welche Unternehmen sind vom HinSchG betroffen?

  • Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine Umsetzungspflicht seit dem 17. 12.2023
  • Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden haben eine Umsetzungspflicht seit dem 02.07.2023
  • Unternehmen aus dem Finanzsektor, Kommunen sowie Unternehmen, die geldwäscherechtlich verpflichtet sind, unabhängig der Mitarbeiterzahl
  • Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Gesetzgebung betroffen

Welche Arten von Verstößen können gemeldet werden?

  • Strafbare Handlungen wie Diebstahl, Betrug, Bestechung oder Körperverletzung
  • Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen das Arbeitsrecht oder gegen den Datenschutz
  • Verstöße gegen EU-Recht & nationales Umsetzungsgesetz
  • Verstöße gegen das Unternehmensinteresse

Was sind Grundpflichten für Unternehmen?

  • Einrichtung einer sicheren, unabhängigen internen Hinweisgeber Meldestelle
  • Gewährleistung von Anonymität, Vertraulichkeit & Datenschutz
  • Fristgerechte Rückmeldungen an Hinweisgebende
  • Sorgfältige Dokumentation des gesamten Prozesses

Welche Risiken bestehen bei Nichtumsetzung?

  • Rechtsfolgen wie Ordnungswidrigkeiten
    mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro
  • Bei schwerwiegenden Verstößen oder bei Verhinderung einer Meldung können Strafen bis zu 1.000.000 Euro resultieren
  • Imageverlust durch negative Presse wegen öffentlich gewordener Missstände
  • Mitarbeiterfluktuation wegen Verlust von Vertrauen und Loyalität
  • Rechtliche Risiken aufgrund von Klagen durch Whistleblower oder Dritte

Ihre gesetzlichen Pflichten als Unternehmen & Geschäftsführung

Als Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden tragen Sie die Verantwortung, die Vorgaben des Whistleblower-Gesetzes rechtzeitig und vollständig umzusetzen. Ein sicher betriebene, interne Hinweisgeber-Meldestelle schützt nicht nur die hinweisgebende Person, sondern auch Ihr Unternehmen. Denn einerseits vermeiden Sie Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Aufsichtsorgane, andererseits erkennen Sie gleichermaßen frühzeitig Regelverstöße – bevor sie öffentlich oder strafrechtlich relevant werden.

Einrichtung einer internen Meldestelle
Als Geschäftsführung sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, wenn im Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte tätig sind. Die letzte Übergangsfrist ist zum 17.12.2023 ausgelaufen.
Benennung einer zuständigen Person
Es muss eine verantwortliche Person oder Abteilung benannt werden, die Hinweise entgegennimmt und bearbeitet – entweder intern oder extern beauftragt (z. B. durch einen Ombudsmann oder Dienstleister).
Datenschutz & Vertraulichkeit
Alle eingehenden Hinweise müssen streng vertraulich behandelt werden. Der Schutz der Identität des Hinweisgebers ist gesetzlich garantiert. Zudem müssen alle Abläufe DSGVO-konform gestaltet sein.
Sicherheit in der Kommunikation
Es müssen sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen geschaffen werden – schriftlich, mündlich (Telefon/Voicemail) und auf Wunsch auch persönlich. Diese Kanäle müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein.
Unabhängigkeit & Unparteilichkeit
Die bearbeitende Stelle muss unabhängig agieren, Hinweise sachlich prüfen und darf keine Interessenkonflikte haben. Sie darf nicht weisungsgebunden sein, wie zum Beispiel eine Compliance-Abteilung.
Dokumentations- & Aufbewahrungspflicht
Die Meldestelle muss eine Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen zustellen und eine Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten geben. Jeder Hinweis muss für insgesamt 3 Jahre aufbewahrt werden.
Erstellung interner Richtlinien & Policies
Die Meldestelle sollte in einer Hinweisgeberrichtlinie oder internen Verfahrensanweisung klar geregelt sein – inklusive Meldeweg, Schutzmechanismen und Ansprechpartner.
Sicherstellung des Schutzes vor Repressalien
Es ist Aufgabe der Geschäftsführung, Strukturen zu schaffen, die Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern verhindern und im Unternehmen eine offene Fehlerkultur fördern.
Integration in Compliance-Management-System
Die Meldestelle sollte nicht isoliert, sondern als integrierter Bestandteil des Compliance-Systems geführt werden – mit Verknüpfungen zu Risikomanagement und internen Kontrollen.
Aktive Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
Geschäftsführer müssen regelmäßig überprüfen, ob die interne Meldestelle ordnungsgemäß funktioniert. Bei unterlassener Kontrolle drohen Haftungsrisiken nach § 130 OWiG (Verletzung der Aufsichtspflicht).
Information & Schulung der Mitarbeiter
Mitarbeiter müssen über die Existenz, die Nutzungsmöglichkeiten und den Zweck der Meldestelle transparent informiert werden. Eine Schulung der zuständigen Meldestellen-Beauftragten ist verpflichtend.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Meldestelle
Die Wirksamkeit der internen Meldestelle ist regelmäßig zu überprüfen und je nach Situation an rechtliche oder betriebliche Änderungen anzupassen.
Jetzt HinSchG-Meldestelle errichten Gesetzliche Pflichten
Ihr Compliance-Expertenteam

Warum Sie mit uns auf der (rechts-)sicheren Seite sind

Wir sind spezialisiert auf den Betrieb sowie den Aufbau interner und externer Hinweisgeber-Meldestellen & -Systeme für Unternehmen aller Größen. Unsere Expertise basiert auf fundierten Schulungen von führenden Compliance-ExpertInnen, juristischen BeraterInnen und realen Fallbeispielen. Damit garantieren wir eine gesetzeskonforme, faire und vertrauliche Hinweisbearbeitung – vom Eingang bis zur Aufklärung. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.

Garantierte Rechtskonformität

Wir stellen sicher, dass Ihre Whistleblower-Meldestelle vollständig den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der DSGVO entspricht – geprüft und dokumentiert.

Vertraulichkeit & Neutralität

Als Ihr externer Compliance-Partner agieren wir unabhängig und unparteiisch, was unter anderem das Vertrauen von Hinweisgebern erhöht – interne Interessenkonflikte werden vermieden.

Anonyme Hinweisabgabe

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht die Abgabe sicherer, anonymer Hinweise – ohne Rückverfolgung. Dadurch wird die Aufklärungsrate deutlich erhöht.

Hinweisabgabe 24/7 möglich

Die Hinweisabgabe ist über unser digitales Whistleblower-System jederzeit möglich – rund um die Uhr. Das hat sich insbesondere für internationale Unternehmen sowie für Schichtbetriebe als wirksam erwiesen.

Entlastung der internen Ressourcen

Je nach gewähltem Hinweisgeber-Modell sparen Sie Zeit und Personalaufwand. Denn wir können den vollständigen Betrieb der Meldestelle inkl. Fristenmanagement, Dokumentation und Kommunikation übernehmen.

Sichere technische & ISO-zertifizierte Plattform

Wir bieten eine verschlüsselte, ISO/DSGVO-konforme Hinweisgeberplattform mit Hosting in Deutschland – inklusive revisionssicherer Dokumentation.

Unterstützung bei internen Maßnahmen & Kommunikation

Wir helfen nicht nur beim Aufbau der Plattform oder beim Hinweismanagement, sondern auch bei der richtigen internen Reaktion – inkl. Handlungsempfehlungen und Mustertexten.

Kostengünstige Meldestellen-Lösungen

Unsere Leistungspakete (Outsourcing- oder PaaS-Modell) sind nicht nur kostengünstig, sondern klar kalkulierbar, skalierbar und auf Ihre Unternehmensgröße zugeschnitten – ohne versteckte Zusatzkosten.

Daten zum HinSchG

Wichtige Zahlen & Fakten zum EU-Whistleblower-Gesetz

+50

Mitarbeiter im Unternehmen

Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten - und dafür die relevanten Maßnahmen zu ergreifen.
2023

Ende der Übergangsfrist

Seit dem 02.07.23 sind Unternehmen ab 249 Beschäftigte und seit dem 17.12.23 Unternehmen ab 50 Beschäftigte verpflichtet, interne Hinweisgeber Meldestellen einzurichten.
50.000€

Strafe bei Nichtumsetzung

Bei Außerachtlassen der Pflichten & Maßnahmen rund um die Thematik der Whistleblower-Richtlinie drohen für die betroffenen Unternehmen Strafen bis zu 50.000 EUR.
+50%

anonyme Hinweisgeber

Studien zeigen, dass mehr als die Hälfte der Hinweisgeber anonyme Meldewege nutzt, weshalb auch Unternehmen solche Optionen zunehmend integrieren.
Unsere Lösungen im Vergleich

Outsourcing der Whistleblower-Meldestelle oder eigene Plattform betreiben?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Einrichtung einer sicheren Hinweisgeber-Meldestelle. Dabei gibt es zwei Wege, die Anforderungen zu erfüllen – ohne überflüssigen Aufwand und ohne rechtliche Risiken: Mit unserer ausgelagerten Meldestelle (Lösung 1) übernehmen wir den kompletten Betrieb und die Fallbearbeitung für Sie. Mit unserer eigenen Hinweisgeberplattform (Lösung 2 – PaaS) betreiben Sie die Meldestelle intern, während wir Ihnen die sichere Technologie bereitstellen.

Lösung 1: Outsourcing der Meldestelle

  1. Betrieb: Vollständig durch uns
  2. Bearbeitung der Hinweise: Durch unsere Compliance-Experten
  3. Interner Aufwand: Minimal (nur Berichtsentgegennahme)
  4. Kontrolle über Daten: Bei uns; DSGVO-konform gehostet
  5. Flexibilität: Standardisierte, effiziente Prozesse
  6. Implementierungszeit: 1-3 Werktage
  7. Ideal für: Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung
  8. Kostenmodell: Monatliche o. jährliche Pauschale

Lösung 2: Eigene Hinweisgeber-Plattform (PaaS)

  1. Betrieb: Intern durch Ihre geschulten Mitarbeitenden
  2. Bearbeitung der Hinweise: Durch Ihre Compliance-Abteilung
  3. Interner Aufwand: Gering bis mittel, je nach Menge der eingehenden Hinweise
  4. Kontrolle über Daten: Vollständig bei Ihnen
  5. Flexibilität: Individuell anpassbar an interne Abläufe
  6. Implementierungszeit: 3-7 Werktage
  7. Ideal für: Unternehmen mit interner Compliance-Struktur
  8. Kostenmodell: Einrichtungsgebühr + Lizenzgebühr
Whistleblower-Meldestelle buchen

Ihre Meldestelle in nur 5 Minuten buchen - und schon in wenigen Tagen betriebsbereit für eine schnelle, rechtliche Absicherung

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft, die Umsetzungsfristen sind verstrichen – jetzt liegt die Verantwortung bei Ihnen. Vermeiden Sie Bußgelder, Imageschäden und rechtliche Unsicherheiten. Mit unserer extern betriebenen Hinweisgeber-Meldestelle erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig, professionell und ohne großen Aufwand. Wir kümmern uns um den Rest – rechtssicher, diskret und aus einer Hand.
1

Registrierung

Buchen Sie direkt hier über unsere Webseite den zu Ihrer Unternehmensgröße passenden Tarif oder die eigene, interne Plattformlösung als PaaS-Modell.

Zur Tarifübersicht
2

Einrichtung & Integration

Nach erfolgreicher Buchung beginnen wir mit der digitalen Errichtung Ihrer Meldestelle - entweder direkt bei uns oder bei Ihnen intern - je nach Modellvariante.

Zur Tarifübersicht
3

Betrieb & Betreuung

Unser Compliance-Team unterstützt Sie sowohl technisch als auch inhaltlich kompetent bei der Nutzung und beim Betrieb Ihrer Meldestelle - und steht Ihnen bei Fragen zur Seite.

Zur Tarifübersicht
Interne Meldestelle

PaaS-Modell: Interne Hinweisgeber-Meldestelle mit unserer digitalen Plattformlösung

Wir richten Ihnen Ihre interne Whistleblower-Hinweisgeber-Meldestelle vollumfänglich, benutzerfreundlich und rechtskonform als PaaS-Modell ein, damit Sie und Ihre Compliance-Abteilung eingehende Hinweise eigenständig bearbeiten können. Für Unternehmen aller Größen, Finanz- & Versicherungsunternehmen, börsennotierte Unternehmen, Makler sowie Kommunen.

Interne Meldestellen-Plattformlösung (PaaS)

€ 24,90*

Lizenzgebühren für das Hosting und die Bereitstellung Ihrer eigenen, internen Whistleblower-Plattform als PaaS-Modell; zzgl. 990 EUR einmaliger Einrichtungsgebühr inkl. Onboarding

  • Nahtlos integriertes Portal
  • Vollständige Erfüllung des HinSchG
  • Sicheres Online-Meldesystem
  • Option für anonymisierte Meldungen
  • Individuelle Webadresse / Domain
  • Anpassbares Design
  • Fertige Dokumentenvorlagen
  • Datei-Upload & Sprachaufnahmen
  • Mehrsprachige Benutzeroberfläche
  • Verschlüsselter Kommunikationskanal
  • Integriertes Fristenmanagement

    *monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Plattform buchen

E-Learning "Compliance & Whistleblowing"

€ 49,90

Unser E-Learning zum Thema "Compliance & Whistleblowing" hat zum Ziel, ein tiefgreifendes Bewusstsein für unternehmensinterne Werte, Richtlinien und gesetzliche Vorgaben zu schaffen.

  • Praxisorientiertes, fundiertes Wissen
  • Ortsunabhängiges, digitales Lernen
  • Schutz vor Haftungsrisiken
  • Stärkung der Unternehmenskultur
  • Rechtssicherheit im Arbeitsalltag
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Erfüllung der HinSchG-Normen
  • Für alle MitarbeiterInnen geeignet

Das E-Learning-Modul richtet sich ausschließlich an bestehende KundInnen, die bereits eine Meldestellen-Lösung über uns erworben haben.

Zum E-Learning

E-Learning "Datenschutz im Unternehmen"

€ 49,90

Unser E-Learning zum Thema "Datenschutz" vermittelt ein solides Verständnis für gesetzliche Datenschutzanforderungen und deren Umsetzung im Arbeitsalltag.

  • Praxisorientiertes, fundiertes Wissen
  • Ortsunabhängiges, digitales Lernen
  • Schutz vor Haftungsrisiken
  • Stärkung der Unternehmenskultur
  • Rechtssicherheit im Arbeitsalltag
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Erfüllung der HinSchG-Normen
  • Für alle MitarbeiterInnen geeignet

Das E-Learning-Modul richtet sich ausschließlich an bestehende KundInnen, die bereits eine Meldestellen-Lösung über uns erworben haben.

Zum E-Learning

E-Learning "Informationssicherheit"

€ 49,90

Unser E-Learning zum Thema "Informationssicherheit" verfolgt das Ziel, den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Daten zu fördern, um Risiken wie Datenverlust zu minimieren.

  • Praxisorientiertes, fundiertes Wissen
  • Ortsunabhängiges, digitales Lernen
  • Schutz vor Haftungsrisiken
  • Stärkung der Unternehmenskultur
  • Rechtssicherheit im Arbeitsalltag
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Erfüllung der HinSchG-Normen
  • Für alle MitarbeiterInnen geeignet

Das E-Learning-Modul richtet sich ausschließlich an bestehende KundInnen, die bereits eine Meldestellen-Lösung über uns erworben haben.

Zum E-Learning

E-Learning "Künstliche Intelligenz (KI)"

€ 49,90

Unser E-Learning "Künstliche Intelligenz (KI)" hat das Ziel, ein grundlegendes Verständnis für KI zu schaffen, Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen und den verantwortungsvollen Einsatz im Unternehmenskontext sicherzustellen.

  • Praxisorientiertes, fundiertes Wissen
  • Ortsunabhängiges, digitales Lernen
  • Schutz vor Haftungsrisiken
  • Stärkung der Unternehmenskultur
  • Rechtssicherheit im Arbeitsalltag
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Erfüllung der HinSchG-Normen
  • Für alle MitarbeiterInnen geeignet

Das E-Learning-Modul richtet sich ausschließlich an bestehende KundInnen, die bereits eine Meldestellen-Lösung über uns erworben haben.

Zum E-Learning

Individuelle Meldestellen-Plattformlösung (PaaS)

Anfrage

Lizenzierung, Hosting & Bereitstellung einer eigenen, internen Whistleblower-Plattform als PaaS-Modell unter Berücksichtigung individueller Vorgaben & Wünsche, angepasst an Ihr Unternehmensumfeld

Individuelles Angebot erhalten
Jetzt anfragen & individuelles Angebot für Errichtung Ihrer eigenen, internen Meldestelle erhalten
Preis anfragen
Externe Meldestelle

Outsourcing-Modell: Externe Hinweisgeber-Meldestelle inkl. Fallbearbeitung

Wir kümmern uns um die vollständige und rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Whistleblower-Hinweisgeber-Meldestelle zu uns und bearbeiten eingehende Hinweise unter den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Für Unternehmen aller Größen, Finanz- & Versicherungsunternehmen, börsennotierte Unternehmen, Makler sowie Kommunen.

Externe Meldestelle für Unternehmen mit 1-49 Beschäftigten

€ 24,90*

Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 1-49 Mitarbeitenden

  • Vollständige Auslagerung
  • Rechtskonforme Betreuung
  • Dokumentation & Aufbewahrung
  • Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
  • Erstellung von Richtlinien & Policies
  • Hinweisabgabe 24/7 möglich
  • Deutscher Serverstandort
  • Kostengünstige Lösung

    *monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Meldestelle buchen

Externe Meldestelle für Unternehmen mit 50-99 Beschäftigten

€ 53,90*

Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 50-99 Mitarbeitenden

  • Vollständige Auslagerung
  • Rechtskonforme Betreuung
  • Dokumentation & Aufbewahrung
  • Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
  • Erstellung von Richtlinien & Policies
  • Hinweisabgabe 24/7 möglich
  • Deutscher Serverstandort
  • Kostengünstige Lösung

    *monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Meldestelle buchen

Externe Meldestelle für Unternehmen mit 100-249 Beschäftigten

€ 74,90*

Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 100-249 Mitarbeitenden

  • Vollständige Auslagerung
  • Rechtskonforme Betreuung
  • Dokumentation & Aufbewahrung
  • Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
  • Erstellung von Richtlinien & Policies
  • Hinweisabgabe 24/7 möglich
  • Deutscher Serverstandort
  • Kostengünstige Lösung

    *monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Meldestelle buchen

Externe Meldestelle für Unternehmen mit 250-499 Beschäftigten

€ 89,90*

Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 250-499 Mitarbeitenden

  • Vollständige Auslagerung
  • Rechtskonforme Betreuung
  • Dokumentation & Aufbewahrung
  • Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
  • Erstellung von Richtlinien & Policies
  • Hinweisabgabe 24/7 möglich
  • Deutscher Serverstandort
  • Kostengünstige Lösung

    *monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Meldestelle buchen

Externe Meldestelle für Unternehmen mit 500-1000 Beschäftigten

€ 114,90*

Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von 500-1000 Mitarbeitenden

  • Vollständige Auslagerung
  • Rechtskonforme Betreuung
  • Dokumentation & Aufbewahrung
  • Vertrauliche & neutrale Bearbeitung
  • Erstellung von Richtlinien & Policies
  • Hinweisabgabe 24/7 möglich
  • Deutscher Serverstandort
  • Kostengünstige Lösung

    *monatliche Kosten bei jährlicher Zahlung
Meldestelle buchen

Externe Meldestelle für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten

Anfrage

Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle bei einer Unternehmensgröße von über 1000 Mitarbeitenden

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Externe Meldestelle für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern

Anfrage

Rechtskonforme Auslagerung Ihrer internen Hinweisgeber/Whistleblower-Meldestelle für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern

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Häufig gestellte Fragen

Wissenswertes zur Whistleblower-Meldestelle

Wir beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz, zur Whistleblower-Thematik sowie zur Einrichtung und zum Betrieb einer Hinweisgeber-Meldestelle. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Whistleblower bzw. Hinweisgeber sind Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über rechtswidriges Verhalten melden. Dazu zählen Arbeitnehmer, Selbstständige, Praktikanten, Bewerber, Lieferanten oder ehemalige Mitarbeitende.

Das Whistleblower-Gesetz, auch als Hinweisgeberschutzgesetz bekannt, ist ein deutsches Gesetz, das Personen schützt, die im beruflichen Kontext auf Missstände wie Korruption, Datenschutzverstöße oder andere Gesetzesbrüche hinweisen. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und verpflichtet viele Unternehmen und Behörden zur Einrichtung einer internen Meldestelle.

Eine Hinweisgeber-Meldestelle ist eine interne oder externe Einrichtung, über die Beschäftigte sicher und vertraulich Hinweise auf Fehlverhalten abgeben können. Sie kann telefonisch, schriftlich, digital oder persönlich erreichbar sein. Unternehmen haben zwei Möglichkeiten:

  1. durch Compliance-Abteilung, Datenschutzbeauftragte oder interne Systeme
  2. über spezialisierte Anbieter mit datenschutzkonformen Whistleblower-Systemen

Ja. Das Gesetz erlaubt auch anonyme Hinweise, wenn die Meldestelle technisch und organisatorisch entsprechend aufgestellt ist. Die Bearbeitung anonymer Meldungen ist jedoch nicht verpflichtend – sie ist aber dringend empfehlenswert.

Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligung, Kündigung oder Diskriminierung geschützt. Arbeitgeber dürfen keine Repressalien ergreifen, solange die Meldung in gutem Glauben erfolgt.

Nein, aber sie ist empfohlen. Eine digitale Plattform erleichtert die vertrauliche und dokumentierte Bearbeitung von Meldungen – insbesondere bei anonymen Hinweisen.

Kostenlose Beratung

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben weitere Fragen oder bestehende Unklarheiten zur Hinweisgeber-Meldestelle, zur Whistleblower-Richtlinie oder zu unserer Arbeit und unserem Leistungsspektrum als Anbieter zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie? Dann zögern Sie nicht, uns über die nachfolgenden Kanäle zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Eine E-Mail schreiben

info@hinschg-meldungen.de

E-Mail senden

Rufen Sie uns an

02241 240 766 19

Jetzt anrufen

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